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Befreiung für Kleingaragen – kein Brandschutz in Sachsen-Anhalt erforderlich

In der Garagenverordnung von Sachsen-Anhalt werden die planerischen Grundlagen für den Bau und die Inbetriebnahme von manuellen und automatisch betriebenen Garagen, Fertiggaragen und Garagenstellplätzen geregelt. Diese Richtlinien sollten Sie in Ihrer individuellen Fertiggaragen Planung zwingend berücksichtigen.


Brandschutz und Brandverhalten von Baustoffen wichtig für Fertiggaragen ab 100 m²

Auch in der Garagenverordnung von Sachsen-Anhalt werden Fertiggaragen und Garagen in ihrer Nutzflächengröße klassifiziert. Bei Mittelgaragen und Großgaragen sind die in der Garagenverordnung vorgegebenen Angaben zum Brandschutz und zum Brandverhalten der Baustoffe einzuhalten. Anders ist die bei kleineren Fertiggaragen mit einer maximalen Größe bis 100 m². Hier greift eine Ausnahmeregelung.

Ausnahme für Fertiggaragen die allein der Garagennutzung dienen

Anders als bei Mittel- und Großgaragen gibt es für Kleingaragen, die ausschließlich als Garage im klassischen Sinne, also zum Abstellen und Lagern eines Fahrzeuges, genutzt werden, keine Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes bzw. zum Brandverhalten der Baustoffe. In der aktuellen Fassung der Garagenverordnung Sachsen-Anhalt wird im §7 Abs. 5 die Ausnahme amtlich geregelt. Demnach dürfen Kleingaragen, die ausschließlich der Garagennutzung dienen oder offene Kleingaragen auch aus brennbaren Baustoffen errichtet werden und müssen keine Feuerwiderstandsklasse erfüllen.

In Einzelfälle durchaus sinnvoll - die Feuerwiderstandsklasse F30 bei Kleingaragen

Gemäß §7 Abs. 5 müssen Fertiggaragen keine Feuerwiderstandsklasse erfüllen. Dies setzt jedoch voraus, dass die geplante Fertiggarage baurechtlich als Kleingarage eingestuft wird und diese ausschließlich als Garage genutzt wird. Sofern Ihre neue Fertiggarage gewerblich oder anderweitig zweckentfremdet genutzt werden soll, so kann unter Umstanden eine F30 oder sogar F90 Feuerwiderstandsklasse gefordert werden. In diesem Fall ist es erforderlich die bereits montierte Fertiggarage, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, entsprechend abzuändern. Bei unserer MULTIBOX Systemgarage können die Wandelemente zur F30 Wand aufrüsten werden. Die Wandkonstruktion muss hier mit geeigneten feuerbeständigen Konstruktionsplatten beplankt werden. Unsere Kundenberater geben Ihnen hierzu gerne weitere Informationen und Konstruktionszeichnungen.

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