Garagen News

Schleswig Holstein und seine Fertiggaragen

Anders als in Berlin, gibt es in Schleswig Holstein noch eine gültige Garagenverordnung. Private Bauherren von Fertiggaragen müssen hier jedoch kaum mit Einschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich Brandschutz und dem Brandverhalten bzw. der Baustoffklassifizierung rechnen, sofern die geplante Fertiggarage nicht größer als 100 m² werden soll.


In Schleswig Holstein gilt die GarVo vom 30 September 2009 für Fertiggaragen

In der Garagenverordnung aus Schlewsig Holstein vom 30. September 2009 wird unter § 11 Abs. 1 ausdrücklich keine Feuerwiderstandsklasse für Kleingaragen gefordert. Für Bauherren, die eine Fertiggarage bauen möchten gibt es demnach kaum Einschränkungen bei der Wahl der Baustoffe oder der Fertiggaragen Systeme. Brennbare Konstruktionen aus Holz sind ebenso denkbar wie „wilde“ Eigenbauten mit Statik. Wichtig ist jedoch, dass Wände zwischen Fertiggaragen und angrenzenden Gebäuden mindestens feuerhemmend sind.

Brandschutz ist standortabhängig – aufgepasst bei der Fertiggaragen Planung

In Schleswig Holstein muss Ihre Fertiggarage, sofern es sich um eine Kleingarage handelt, keine Brandschutzvorgaben erfüllen. Anders ist es jedoch, wenn die neue Fertiggarage direkt an ein angrenzendes Gebäude gestellt wird. Sofern die Außenwand des angrenzenden Bauwerkes mindestens feuerhemmend ist, so gibt es keine Anforderungen diesbezüglich an die Fertiggarage. Sollte das die Außenwand des nebenstehenden Gebäudes jedoch nicht feuerhemmend sein, so muss die Außenwand der Fertiggarage diese Anforderung erfüllen. Unsere systembox Stahlfertiggaragen entsprechen der Baustoffklasse „A“. Das bedeutet, dass diese nicht brennbar sind und würde somit diese Vorgabe hinsichtlich des Brandschutzes erfüllen.

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