Garagen News

Fertiggaragen - Brandschutz bei Stahlfertiggaragen

In Nordrhein-Westfalen gibt es spezifische Vorschriften für den Brandschutz von Kleingaragen, die aus nicht brennbaren Materialien gebaut sind z.B. Stahlgaragen.

Stahlgaragen die als Kleingaragen, eine Nutzfläche von bis zu 100 m² haben und aus nicht brennbaren Materialien bestehen, sind keine speziellen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Es ist jedoch wichtig, dass die Konstruktion den allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung entspricht und dass Öffnungen zwischen der Garage und angrenzenden Räumen feuerhemmend ausgeführt sein müssen.

Für den Bau einer Kleingarage ist es ratsam, sich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und gegebenenfalls fachliche Beratung einzuholen. Die genauen Vorschriften können sich ändern, daher sollten Sie immer die neuesten Informationen von den zuständigen Behörden oder durch eine professionelle Beratung einholen.

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