Garagen News

In Nordrhein Westfalen müssen Kleingaragen keinen Brandschutz aufweisen

Helau und Alaaf werden alle rufen, die in Nordrhein Westfalen (NRW) den Bau einer freistehenden Kleingarage oder offene Kleingaragen, also eine Fertiggarage mit einer maximalen Nutzfläche von maximal 100 m² planen. Anders als bei Mittel- und Großgaragen hat das Bundesland NRW mit §8 Abs. 1 für freistehende Kleingaragen bzw. offene Fertiggaragen eine Ausnahme eingeräumt und keine besonderen Auflagen hinsichtlich Feuerschutz oder dem Brandverhalten der Baustoffe auferlegt. Dem Planer und den Bauherren freut es, aber es gibt hier einiges zu beachten.


Wer Anbau muss F 30 einhalten – Anforderungen für Fertiggaragen in NRW

Offene Kleingaragen, freistehend oder am Wohnhaus fest angebaut, sowie freistehende Fertiggaragen bis 100 m² müssen keine Brandschutzvorgaben erfüllen. Anders ist es, wenn die Fertiggarage konstruktiv mit dem Nebengebäude, z.B. dem Wohnhaus fest verbunden ist. In diesem Fall spricht man nicht mehr von einer freistehend konstruierten Fertiggarage, da diese konstruktiv nicht allen „stehen“ kann und auf den konstruktiven Verbund mit dem Wohnhaus angewiesen ist. In solchen Fällen müssen die tragenden Wandelemente der Fertiggarage die Baustoffklasse „A“ (nicht brennbar) oder der Feuerwiderstandsklasse „F30“ erfüllen, da der Garagenanbau eine Erweiterung des Wohngebäudes darstellt.


Klever Planen – Fertiggaragen ohne Brandschutz

Eine freistehende Fertiggarage stellt ein Bauwerk dar, welches konstruktiv alleine, also „frei“ stehen kann. Baut man die Fertiggarage an das Haus an, so dass die Konstruktion der Fertiggarage auf den Wandanbau an das Nebengebäude bzw. an das Wohnhaus angewiesen ist, so kann man nicht mehr von einer freistehenden Fertiggarage sprechen. Hier handelt es sich um eine „angebaute Fertiggarage“. Um den Anforderungen des Feuerschutzes bzw. Vorgaben zum Brandverhalten von Baustoffen zum Umgehen, empfehlen wir Ihnen daher eine konstruktiv „freistehende Fertiggarage“, also eine Garagenkonstruktion welche eigenständig steht, direkt an das Wohnhaus zu stellen. Somit bleibt die Definition „freistehend“ erhalten, was Ihnen hinsichtlich des Brandschutzes bzw. der Feuerschutzklasse planerisch Zeit und Geld einspart.


Baustoffklasse „A“ oder Feuerwiderstandsklasse „F30“ sind machbar

Unsere Fertiggaragen aus Stahl erfüllen die Baustoffklasse „A“ und sind nicht brennbar. Dies trifft jedoch nicht auf unsere ISOBOX Fertiggaragen und unsere MULTIBOX Systemgarage zu. Letzte kann mit einem überschaubaren Aufwand auch in eine F30 Konstruktion abgewandelt werden. Das Holzständerwerk der Garagenwand muss in diesem Fall mit Feuerschutzplatten beplankt werden, um eine F30 Klasse zu erreichen. Firmen wie z.B. Eternit, Fermacell oder Danogips bieten neben den passenden Feuerschutzplatten auch Konstruktionszeichnungen an. Eine Konstruktionszeichnung lassen wir Ihnen gerne zukommen.

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