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Brandschutzvorgaben für Fertiggaragen in Sachsen

Wenn Sie den Bau einer Fertiggarage in Sachsen planen ist es wichtig, dass Sie die aktuelle Fassung der sächsischen Garagenverordnung aus 2011 berücksichtigen. Hier gibt es einige Änderung zur alten Garagenverordnung, insbesondere zum Thema Kleingaragen und Brandschutz.


Brandschutz kann auch bei Fertiggaragen in Sachsen

Sachsen hat 2011 eine neue Fassung der Garagenverordnung veröffentlicht. Dass strenge Brandschutzrichtlinien für Mittel- und Großgaragen einzuhalten sind, ist wie in den anderen Bundesländern auch, bekannt. Eine nennenswerte Änderung gibt es jedoch nun auch bei den Kleingaragen, also Fertiggaragen mit einer Nutzfläche bis maximal 100 m². In der alten Fassung der Garagenverordnung hatte das Bundesland Sachsen eine Ausnahme für Kleingaragen geregelt, welche von den Brandschutzvorgaben bzw. den Vorgaben zum Brandverhalten von Baustoffen befreite. Im §6 Abs. 1 wurden die Anforderungen außer Kraft gesetzt, sofern die Fertiggarage lediglich der Garagennutzung dient. Dies hat sich nun mit einer kleinen Einschränkung geändert.


Die sächsische Garagenverordnung aus 2011 ist anzuwenden

Neu ist, dass nun erstmals auch die so genannte Kleingarage unter §11 der aktuellen Garagenverordnung separat genannt wird. Unter §11 Abs. 1 wird generell darauf hingewiesen, dass keine Vorgaben zum Brandverhalten der verwendeten Baustoffe für Kleingaragen gemacht werden. Hier sind tragende Wände der Fertiggarage ohne Feuerwiderstand zulässig. Wenn die Fertiggarage direkt neben einem Wohnhaus oder sonstigen Nebengebäude steht, so muss die Wand des Nebengebäudes mindestens feuerhemmend sein und feuerhemmende Abschlüsse haben. Wenn die Wände des angrenzenden Gebäudes dies nicht erfüllen, so müssen die Wände der Fertiggarage diese Eigenschaft aufbringen. In der Regel erfüllen Wohngebäude diese Vorgaben jedoch bereits, so dass bei der Fertiggarage auf weitere Maßnahmen verzichtet werden kann.


Die Feuerwiderstandsklasse F30 ist für Kleingaragen in Sachsen erforderlich

Die Feuerwiderstandsklasse F30 müssen Fertiggaragen in Sachsen erfüllen, wenn angrenzende Gebäude nicht feuerhemmend sind oder die Fertiggarage zweckentfremdet genutzt wird.
Die Wandelemente unserer MULTIBOX Systemgarage können Sie mit geringem Aufwand auf F30 aufrüsten. Hierfür müssen Sie lediglich die Wandkonstruktion mit feuerbeständigen Konstruktionsplatten verkleiden. Auf dem sächsischen Markt für Baustoffe gibt es viele namhafte Anbieter, wie z.B. Eternit, Fermacell oder Danogips, welche geeignete Bauplatten anbieten. Eine Konstruktionszeichnung für Brandwände bekommen Sie von unseren Kundenberatern oder dem Lieferant für Brandschuzplatten.

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