Garagen News

Thüringen und seine Fertiggaragen – kein Brandschutz für Garagen bis 100 m²

Gute Nachrichten für Bauherren, die den Bau einer kleinen Garage oder einer kleinen Fertiggarage planen. Das Land Thüringen hat in seiner Garagenverordnung, in der aktuellen Fassung, unter §6 Abs 5.1 eine Ausnahme geregelt, welche vielen Bauherren und Planern die Arbeit nennenswert erleichtert. Unabhängig davon sind natürlich weiterhin alle Abstandsflächen und Mindestmaße der Fahrgassen und Stellplatzgrößen zu berücksichtigen.


Planungsrichtlinien für Fertiggaragen in Thüringen beachten

Thüringen hat in seiner Garagenverordnung alle relevanten Planungsrichtlinien hinsichtlich Brandschutz und Brandverhalten von Baustoffen geregelt. In der Garagenverordnung werden Garagen bzw. Fertiggarage entsprechend der Nutzflächengröße unterschieden. Diese Unterteilung ist relevant für die Vorgaben zum Brandschutz. Das Bundesland Thüringen definiert Fertiggaragen bis zu einer Größe von 100 m² als so genannte Kleingarage. Garagen, dessen Nutzfläche größer als 100 m² ist, jedoch eine Nutzfläche von 1000 m² nicht überschreitet, werden als Mittelgaragen bezeichnet. Alle Fertiggaragen dessen Nutzfläche größer ist als 1000 m² werden als Großgaragen eingestuft.


Kein Brandschutz für Kleingaragen – dank §6 Abs. 5

Während Mittelgaragen und Großgaragen strenge Vorgaben zum Brandverhalten von Baustoffen und Brandschutz erfüllen müssen, regelt der §6 Abs. 5 eine nennenswerte Ausnahme für Fertiggaragen, dessen Nutzfläche nicht größer als 100 m² nicht übersteigt. So genannte Kleingaragen müssen demnach keine Brandschutzvorgaben erfüllen, sofern diese ein der Garagennutzung dienen oder es sich um offene Kleingaragen bzw. Carports handelt.


Die Feuerwiderstandsklasse F30 für Kleingaragen

Die Feuerwiderstandsklasse F30 müssen Fertiggaragen in Thüringen nicht erfüllen, sofern es sich um eine Kleingarage mit bis zu 100 m² Nutzfläche handelt. Wenn Sie Ihre Kleingarage zweckenfremdet nutzen möchten, diese also nicht alleine der Garagennutzungen dienen soll, so kann eine gesonderte Anforderung zum Brandschutz gefordert werden. In diesem Fall haben wir gute Erfahrungen mit unserer MULTIBOX Systemgarage gemacht. Die Wandelemente dieser Fertiggarage können Sie mit geringem Aufwand auf F30 aufrüsten, indem Sie die Wandkonstruktion mit feuerbeständigen Konstruktionsplatten beplankt. Auf dem hiesigen Markt gibt es unterschiedliche Anbieter, wie z.B. Eternit, Fermacell oder Danogips. Eine Konstruktionszeichnung für Brandwände bekommen Sie von unseren Kundenberatern.

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