Grenzbebauung Garagen Bayern
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit sind, sofern diese den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, genehmigungsfrei
- andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
- Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel)
Grenzbebauung
- 8,00m an jeder Grundstücksgrenze
- Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
- bei Garagen bis 50m² sind keine Abstandsflächen notwendig
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
- Bebauungsplan
- Angabe der Nachbarn (Name, Adresse und Flurstück)
Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.




