Fertiggaragen - Baugenehmigung - Stahlgaragen
Baurecht ist Ländersache. Mittlerweile werden die Vorschriften für die Errichtung von Fertiggaragen und Carports nach und nach in vielen Bundesländern gelockert. Das bedeutet aber nicht, dass wild losgebaut werden darf. Es ist immer Ratsam in einen kurzen Telefonat mit Ihrer Baubehörde herauszufinden, ob in Ihrer Region eine Fertiggarage genehmigungsfrei gebaut werden darf, eine einfache Bauanzeige ausreicht oder doch ein kompletter Bauantrag erforderlich ist.
Mit unserem Bauantragsservice unterstützen wir Sie gerne bei der Einholung der nötigen Baugenehmigung. Mehr Informationen hierzu bekommen Sie bei unseren Fachberatern.
Hier finden Sie als Orientierungshilfe eine Übersicht über Grenzbebauung, genehmigungsfreies Bauen und Stellplatzvorgaben der einzelnen Bundesländer:
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Übersicht Landesbauordungen der Bundesländer:
Garagen - Landesbauordnung Baden-Württemberg
Garagen - Landesbauordnung Bayern
Garagen - Landesbauordnung Brandenburg
Garagen - Landesbauordnung Berlin
Garagen - Landesbauordnung Bremen
Garagen - Landesbauordnung Hamburg
Garagen - Landesbauordnung Hessen
Garagen - Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
lboMecklenburgVorpommern.pdf
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Garagen - Landesbauordnung Niedersachsen
Garagen - Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
lboNordrheinWestfalenVerwaltungsvorschri[...].pdf
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Garagen - Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Garagen - Landesbauordnung Saarland
Garagen - Landesbauordnung Sachsen
Garagen - Landesbauordnung Sachsen-Anhalt
Garagen - Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Garagen - Landesbauordnung Thüringen
!!! Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte übernommen !!!




