Grenzbebauung Garagen Niedersachsen

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • Garagen und Carports bis 40m³ nach Festsetzung des Bebauungsplanes sind genehmigungsfrei zu errichten, außerhalb des Bebauungsplanes bis 20m³
  • andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren

 

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m

 

Grenzbebauung

  • 3,00m Abstand zur Grenze einhalten
  • auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird
  • es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden

 

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung

LBO Niedersachsen
lboNiedersachsen.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.