Grenzbebauung Garagen Brandenburg
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- Genehmigungsfrei nach §55 BdgBO, bei. . .
- oberirdischen Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150m² Grundfläche, im Gestaltungsbereich eines Bebauungsplanes nach §30 Abs. 1 / 2 des Baugesetzbuches
- zu einem Wohngebäude gehördene oberirdische Garage mit insgesamt nicht mehr als 50m² Grundfläche auf dem gleichem Grundstück
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
- Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein
Grenzbebauung
- 9,00m an einer Grundstücksgrenze, 15m insgesamt an allen Grenzen
- Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
- bei höheren Garagen muss die Garage 3m von der Grenze entfernt stehen
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Bebauungsplan, wenn vorhanden
Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.




