Stand 02.08.2023 FRAWIA Dipl.-Ing. Frank Chwialkowsky, Lünsingskuhle 4, 46282 Dorsten AGB
1. Verträge, die zwischen dem Kunden und unserem Vertreter geschlossen werden, sind bindend. Jegliche mündlichen Absprachen bedürfen der Schriftform. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Verfügungsgewalt über das Grundstück.
2. Vereinbarte Preise bleiben für einen Monat ab Vertragsschluss unverändert, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Danach behalten wir uns vor, aufgrund wirtschaftlicher Umstände entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die Zahlung erfolgt bar oder per Scheck bei Lieferung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Dritte werden von uns durch eine schriftliche Vollmacht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.
3. Der Kunde ist verantwortlich für alle öffentlich- und privatrechtlichen Genehmigungen. Wir und unsere Beauftragten dürfen das Grundstück des Kunden betreten, um den Auftrag abzuwickeln, auch in Abwesenheit des Kunden. Der Kunde muss die Baulinien und -höhen angeben und den zur Montage erforderlichen Strom bereitstellen. Für die Belastung aus Schnee und Wind gehen wir von den Standardbedingungen in Dorsten, NRW, aus. Abweichende Belastungen müssen vom Auftraggeber gemeldet werden.
4. Das Fundament muss vom Kunden entsprechend unseren Vorgaben erstellt werden. Bei der Montage muss das Fundament trocken, fest, waagerecht, Schnee- und eisfrei sein und von allen Seiten zugänglich sein.
5. Unsere Montage umfasst den Aufbau und die Verankerung mit dem vom Kunden erstellten Fundament. Für eventuelle Abdichtungen am Boden oder zu angrenzenden Gebäuden sowie den Anschluss zu angrenzenden Gebäuden ist der Kunde selbst verantwortlich.
6. Auflagen der BG(Berufsgenossenschaft) bezüglich Absturzsicherungen sind bauseits zu erfüllen und nicht Bestandteil unserer Leistungen, es sei denn es wird in der Auftragsbestätigung anders vereinbart.
7. Der Kunde muss eine ungehinderte Zufahrt zur Baustelle gewährleisten.
8. Wir haften für Schäden am Eigentum des Kunden nur bei grober Fahrlässigkeit.
9. Gemäß der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) gewähren wir eine 2-Jahres-Garantie ab Auslieferung. Natürliche Abnutzungen, chemische oder mechanische Beschädigungen sowie höhere Gewalt sind von der Garantie ausgenommen. Zusätzliche Garantieansprüche, sofern auf dem Vertrag vermerkt, sind gültig.
10. Für Selbstmontagen oder eigenständig eingebaute Türen, Fenster, Tore usw. übernehmen wir keine Garantie auf Material und Montage.
11. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung schriftlich bei uns einzureichen. Wir gewähren uns eine Frist von 8 Wochen zur Nachbesserung oder Teilnachlieferung. Erst nach zwei erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.
12. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, falls sein ordnungsgemäßer Bauantrag nicht genehmigt wird und es uns nicht möglich ist, die Ablehnungsgründe zu beseitigen. Der Kunde verpflichtet sich, uns einen eventuellen Ablehnungsbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Kopie zukommen zu lassen. Darüber hinaus steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, sollten unsere schriftlich bestätigten Termine schuldhaft nicht eingehalten werden und eine Nachfrist von 6 Wochen verstrichen sein. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit für unvorhergesehene Ereignisse (Anliefer- oder Fabrikationsverzögerungen, Streiks, höhere Gewalt usw.).
13. Bei unberechtigtem Rücktritt, Abbestellung oder Abnahmeverweigerung leistet der Kunde oder dessen bevollmächtigter Vertreter Schadenersatz in Höhe von 25 % der Auftragssumme, sofern wir keinen höheren Schaden oder eine Wertminderung nachweisen können.
14. Bei einer Warenrücknahme, die nicht durch uns verschuldet ist, trägt der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Auftragswerts. Wir behalten uns vor, zusätzliche Wertminderungen der Ware in Rechnung zu stellen, falls vorhanden. Für vom Kunden verursachte Verzögerungen, nach schriftlicher Terminierung, bei der Anlieferung oder Montage der Ware, sind wir berechtigt, zusätzliche An- und Abfahrtskosten zu berechnen, sowie Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des Warenneuwerts pro Kalendertag in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf einer 10-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe des uns entstandenen Schadens zu verlangen.
15. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGB berührt nicht den Bestand der übrigen Regelungen. Soweit rechtlich zulässig, gilt für Streitigkeiten aus dem Vertrag deutsches Recht, und Dorsten wird als Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung festgelegt
Seriöse Beratung vom Fachmann

- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
- Keine Handelsvertreter oder Druck-Verkäufer
Individuelle Sonderbauten

- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
- Keine Handelsvertreter oder Druck-Verkäufer