Der Architekten-Bauantrag-Service

Bauantrag-Service

Grundsätzlich benötigen Sie für eine Fertiggarage, und nicht selten auch für einen Carport, eine Baugenehmigung. Eine verallgemeinerte Aussage, dass eine Fertiggarage oder ein Carport bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei ist kann mit seriösen Absichten nicht getroffen werden. Zu vielseitig sind die Einflussfaktoren ob eine Garage gebaut werden darf oder nicht. Ist die maximal zulässige Bebaubarkeit eines Grundstückes ausgeschöpft, so dürfen auch genehmigungsfreie Fertiggarage nicht mehr gestellt werden. Oft werden auch in Bebauungsplänen strenge Vorgaben zur Fertiggaragen- bzw. Carportgestaltung gemacht, an die Sie sich zwingend halten müssen. Eine telefonische Voranfrage beim Bauamt ist daher eine echte Empfehlung und erspart die Suche im Internet nach schwammigen Regelwerken ohne Verbindlichkeit.

Sofern für Ihr Carport- bzw. Ihr Fertiggaragenbauvorhaben ein Bauantrag gestellt werden muss so ist unser Architekten-Bauantragservice ein hilfreiches Angebot für Sie. Ihre Auftragserteilung erfolgt in diesem Fall ausschließlich vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung. Unser bundesweit vorlageberechtigter Architekt erstellt nach Auftragserteilung den Bauantrag für Ihren Carport bzw. für Ihre Fertiggarage. Hierbei fügt er die Bauzeichnung mit allen Objektansichten, die Baubeschreibung, die Flächenberechnungen, die Ermittlung der Herstellungskosten und eine Kopie der Systemstatik dem unterschriftsfertigen Bauantrag bei. Als Entwurfsverfasser sendet er Ihnen den Bauantrag unterschrieben zu. Nach Erhalt des Bauantrages müssen Sie diesen auch noch einmal, als Bauherr, unterzeichnen und bei Ihrem Bauamt einreichen. Nicht selten besteht das Bauamt darauf, dass ein vorlageberechtigter Architekt den Bauantrag stellt, so dass Ihnen als Privatperson nicht die Option bleibt einen Bauantrag selber auszufüllen und einzureichen.

Für die Erstellung eines Bauantrages bzw. einer Bauanzeige wird grundsätzlich ein Auszug aus der Flurkarte benötigt, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf. Einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte können Sie mittlerweile auch online beim Katasteramt bestellen. Ein Link zum örtlichen Katasteramt finden Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt.

Mit Erteilung der Baugenehmigung, bzw. mit Ihrer Mitteilung darüber dass eine Baugenehmigung erwirkt wurde, ratifiziert sich der Vertrag und die Vertragsklausel „vorbehaltlich Baugenehmigung“ verliert Ihre Gültigkeit. Nun können Sie Ihren Fertiggaragenauftrag bzw. Carportauftrag zur Produktion freigeben können.

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