Grenzbebauung Garagen Baden-Württemberg
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- im Innenbereich bis 40m³ genemigungsfrei, im Außenbereich bis 20m³
- andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
- Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel)
Grenzbebauung
- 9,00m Grenzbebauung inkl. aller Bauten, insgesamt 15,00m an beiden Grenzen
- Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
- bei Garagen bis 50m² sind keine Abstandsflächen notwendig
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
- Bebauungsplan
LBO Baden-Württemberg
lboBadenWuerttemberg.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.
Seriöse Beratung vom Fachmann
- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
- Keine Handelsvertreter oder Druck-Verkäufer
Individuelle Sonderbauten
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