Grenzbebauung Garagen Hamburg

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen und Carports bis 50m². Es gibt jedoch noch Sonderregelungen. Es ist ratsam kurz beim zuständigen Bauamt anzufragen
  • andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren

 

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
  • Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel)

 

Grenzbebauung

  • 8,00m Grenzbebauung zulässig bei Garagenhöhe bis 2,50m
  • andernfalls 2,50m Abstand zur Grenze

 

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan

LBO Hamburg
lboHamburg.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.