Grenzbebauung Garagen Hessen

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • genehmigungsfreies Bauen bei Garagen ist zulässig, wenn die Grundflächer kleiner als 30m² ist und die Abstandsflächen eingehalten bzw. an einer Nachbargrenze zulässig sind
  • andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren

 

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
  • Abstand zwischen Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche und Zufahrt müssen 3m vorhanden sein,
  • die Zufahrt muss min. 2,75m breit sein

 

Grenzbebauung

  • 9,00m bei einer mittleren Garagenhöhe bis 3,00m
  • In Abstandsflächen von Gebäuden dürfen Garagen bis 100m² ohne eigene Abstandsflächen gestellt werden

 

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan

LBO Hessen
lboHessen.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.