Grenzbebauung Garagen Hessen
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- genehmigungsfreies Bauen bei Garagen ist zulässig, wenn die Grundflächer kleiner als 30m² ist und die Abstandsflächen eingehalten bzw. an einer Nachbargrenze zulässig sind
- andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
- Abstand zwischen Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche und Zufahrt müssen 3m vorhanden sein,
- die Zufahrt muss min. 2,75m breit sein
Grenzbebauung
- 9,00m bei einer mittleren Garagenhöhe bis 3,00m
- In Abstandsflächen von Gebäuden dürfen Garagen bis 100m² ohne eigene Abstandsflächen gestellt werden
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Bebauungsplan
LBO Hessen
lboHessen.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.
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- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
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